Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren
Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) .
Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
495,00 € - Theoretische und Praktische Ausbildung
285,00 € - Praktische Ausbildung
Allgemeine Kondition