Voraussetzung für die theoretische Prüfung zum Schiffsführerzeugnis und für die Teilnahme am Lehrgang zum Unionspatent sind:
Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss spätestens 5 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin zum Unionspatent bei der gewünschten Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vorliegen.