Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und
unbefristet gültig.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)
Allgemeine Kondition
Individuelle Teilnehmer Betreuung bis zur bestandene Prüfung, ohne Zusatzkosten
die Kursgebühren verstehen sich inkl. Lehrgangsmaterial (gegen eine Kaution, welche nach der Prüfung zurückgezahlt
wird)
es entstehen keine weiteren Zusatzkosten
die amtlichen Prüfungsgebühren werden gesondert berechnet