UKW - Binnenfunk (UBI)

Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle  auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und unbefristet gültig.

 

 

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG

  • Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

 

Allgemeine Kondition

 

  • Individuelle Teilnehmer Betreuung bis zur bestandene Prüfung, ohne Zusatzkosten
  • die Kursgebühren verstehen sich inkl. Lehrgangsmaterial (gegen eine Kaution, welche nach der Prüfung zurückgezahlt wird)
  • es entstehen keine weiteren Zusatzkosten
  • die amtlichen Prüfungsgebühren werden gesondert berechnet