UKW - Binnenfunk (UBI)
Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. International und
unbefristet gültig.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
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Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)