Sportküstenschifferschein (SKS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern
(alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Besitz des SBF-See,
Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.
Mindestalter 16 Jahre
Allgemeine Kondition