Sportküstenschifferschein (SKS)

Sportküstenschifferschein (SKS)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern
(alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).

Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

 

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

 

Besitz des SBF-See,
Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.
Mindestalter 16 Jahre

  • Tauglichkeit
    Vorlage "Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber".

    Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis,
    sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist.
  • Zuverlässigkeit
    Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses (auf die Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet)